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Flugtauglichkeit |
Bei Schwangeren besteht bis zur 32. Schwangerschaftswoche in der Regel kein erhöhtes Risiko. Bei der Buchung des Flugtickets muss dennoch abgeklärt werden, ob die Fluggesellschaft bereit ist, den Transport durchzuführen.
Bei einer ansteckenden Infektionskrankheit besteht natürlich Flugverbot. Auch
die meisten Länder verweigern die Einreise.
Wegen der Gefahr von Thrombosen sollte jeder Flugreisende für soviel Bewegung
wie nur möglich sorgen. Zu bedenken ist auch, dass die Flughöhe und die trockene
Luft im Flugzeug eine erhöhte Flüssigkeitszufuhr erforderlich machen. Auf Alkohol
sollte dabei verzichtet werden.
Gegen Flugangst helfen leichte Tranquilizer, die Ihnen ggf. Ihr Arztverschreiben kann.
Bei allen Medikamenten, die zu bestimmten Tageszeiten eingenommen werden müssen, wie z.B. die Pille oder Insulin, ist die Zeitverschiebung zu beachten. Genaue Informationen können wir Ihnen gerne gesondert ausdrucken.
Entzündungen der Ohren oder Nebenhöhlen verhindern den Druckausgleich, abschwellende
Nasentropfen helfen hier, falls der Arzt den Flug befürwortet.
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